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Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurde der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) von einer Meldepflicht in eine tatsächliche Zahlungsverpflichtung umgewandelt. Für die Befestigungsmittelindustrie bedeutet das eine strukturelle Veränderung der Kostenstruktur, der administrativen Pflichten und des Risikomanagements innerhalb der Importkette. Für uns als Importeur von Befestigungsmitteln bedeutet es, dass wir nicht nur – wie bereits seit zwei Jahren – Emissionen melden müssen, sondern ab dem 1. Januar 2026 auch CBAM-Zertifikate für alle importierten Waren erwerben und einreichen müssen. Die genaue Berechnung der damit verbundenen Kosten stellt uns jedoch aktuell noch vor eine große Herausforderung. Als Importeur und Händler möchten wir dem Markt transparent darlegen, was CBAM beinhaltet und wie wir damit umgehen.
CBAM ist eine Europäische Verordnung, die darauf abzielt, CO₂-Emissionen aus der Warenproduktion unabhängig vom Produktionsstandort – innerhalb oder außerhalb der EU – gleich zu besteuern. Die Verordnung war ursprünglich für Rohstoffe wie Stahl, Aluminium und Energie konzipiert, aber Ende 2022 auf Verbindungselemente als Folgeprodukt ausgeweitet.
Der Mechanismus erhebt eine CO₂-Abgabe auf in die EU importierte Waren, basierend auf den bei der Produktion entstehenden CO₂-Emissionen. Ziel ist es, die sogenannte „Carbon Leakage“ zu verhindern: die Verlagerung der Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzauflagen. Bei Verbindungselementen entstehen die meisten dieser direkten Emissionen in der Stahlproduktionskette (vom Rohstoff zum Stahl und vom Stahl zum Befestigungselement).
Dies ist eine bedeutende Veränderung für unsere Branche. Fast die gesamte weltweite Produktion von Verbindungselementen (und des dafür verwendeten Stahls) findet außerhalb der EU statt. In Europa gibt es kaum Produktionskapazitäten für Standardverbindungselemente. In der Praxis schützt CBAM die europäische Produktion nicht, führt aber zu einem strukturellen Kostenanstieg in der Lieferkette. CBAM ist eine rechtliche EU-Vorschrift und gilt branchenweit für alle Importeure von Verbindungselementen.

Während der Übergangszeit – Oktober 2023 bis Dezember 2025 – bestand lediglich eine Meldepflicht. Ab dem 1. Januar 2026 kommt eine Zahlungspflicht hinzu. Ab Januar 2026 müssen EU-Importeure:
Dadurch wird CBAM zu einem strukturellen Kostenfaktor in der Importkette für Verbindungselemente.
Die Auswirkungen von CBAM variieren je nach Produktgruppe erheblich. Produkte mit geringem Materialwert (wie Muttern, Schrauben und Unterlegscheiben) sind relativ stärker betroffen. Bei diesen Artikeln macht der CO₂-Anteil einen größeren Teil der Gesamtkosten aus. Hochwertigere Befestigungslösungen weisen im Allgemeinen eine geringere relative CBAM-Belastung auf.

Obwohl die Gesetzgebung verabschiedet wurde, befindet sich ihre Umsetzung noch in der Entwicklung. Dies macht die endgültige Kostenpreisentwicklung weniger vorhersehbar als zuvor. Derzeit bestehen folgende Unsicherheiten:
Hoenderdaal bereitet sich seit geraumer Zeit aktiv auf die Umsetzung von CBAM vor. Wir erfüllen seit Beginn der Übergangsphase alle Berichtspflichten und haben unsere internen Prozesse entsprechend angepasst. Unser Ansatz umfasst:
CBAM erfordert einen strukturierten Ansatz für interne Prozesse und Governance. Importeure von Verbindungselementen müssen Folgendes gewährleisten:
Nichteinhaltung kann zu finanziellen Strafen und Einschränkungen der Importtätigkeiten führen. Die Verantwortung und das Risiko liegen vollständig beim EU-Importeur.

Hoenderdaal unterstützt das Streben nach Nachhaltigkeit und Transparenz in internationalen Handelsketten. Gleichzeitig stellen wir fest, dass die Ausweitung des CBAM auf Verbindungselemente in der Praxis vor allem zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand, finanziellen Risiken und höheren Kosten für europäische Käufer führt, ohne gleiche Wettbewerbsbedingungen oder nennenswerte europäische Produktionskapazitäten in unserem Sektor zu schaffen.
Das CBAM verändert die Regulierung und Preisgestaltung von Verbindungselementimporten grundlegend. Es ist realistisch anzunehmen, dass dies in den kommenden Jahren zu höheren Kosten in unserer Branche führen wird.
Gemeinsam mit NEVIB und dem Europäischen Verband der Verbindungselementimporteure setzen wir uns dafür ein, dieses Problem den europäischen Gesetzgebern vor Augen zu führen. In der folgenden Pressemitteilung erläutert die EFDA ihre Position und ihren Appell an die EU.
CBAM ist ein komplexes und technisches Thema mit weitreichenden Folgen für den europäischen Befestigungsmittelmarkt. Als zuverlässiger und zukunftsorientierter Partner übernehmen wir Verantwortung für die Umsetzung und prüfen dabei kritisch Machbarkeit und Verhältnismäßigkeit.
Haben Sie Fragen zu den Auswirkungen von CBAM auf Ihre konkrete Situation? Wir beraten Sie gerne.