scanner icon
custom icon
Schnelle Lieferzeiten
custom icon
10.000 Artikel ab Lager lieferbar
custom icon
Ihr Partner in der Befestigungstechnik

CBAM & Befestigungstechnik: Was bedeutet das?

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurde der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) von einer Meldepflicht in eine tatsächliche Zahlungsverpflichtung umgewandelt. Für die Befestigungsmittelindustrie bedeutet das eine strukturelle Veränderung der Kostenstruktur, der administrativen Pflichten und des Risikomanagements innerhalb der Importkette. Für uns als Importeur von Befestigungsmitteln bedeutet es, dass wir nicht nur – wie bereits seit zwei Jahren – Emissionen melden müssen, sondern ab dem 1. Januar 2026 auch CBAM-Zertifikate für alle importierten Waren erwerben und einreichen müssen. Die genaue Berechnung der damit verbundenen Kosten stellt uns jedoch aktuell noch vor eine große Herausforderung. Als Importeur und Händler möchten wir dem Markt transparent darlegen, was CBAM beinhaltet und wie wir damit umgehen.

Was sollte CBAM tun?

CBAM ist eine Europäische Verordnung, die darauf abzielt, CO₂-Emissionen aus der Warenproduktion unabhängig vom Produktionsstandort – innerhalb oder außerhalb der EU – gleich zu besteuern. Die Verordnung war ursprünglich für Rohstoffe wie Stahl, Aluminium und Energie konzipiert, aber Ende 2022 auf Verbindungselemente als Folgeprodukt ausgeweitet.

Der Mechanismus erhebt eine CO₂-Abgabe auf in die EU importierte Waren, basierend auf den bei der Produktion entstehenden CO₂-Emissionen. Ziel ist es, die sogenannte „Carbon Leakage“ zu verhindern: die Verlagerung der Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzauflagen. Bei Verbindungselementen entstehen die meisten dieser direkten Emissionen in der Stahlproduktionskette (vom Rohstoff zum Stahl und vom Stahl zum Befestigungselement).

Dies ist eine bedeutende Veränderung für unsere Branche. Fast die gesamte weltweite Produktion von Verbindungselementen (und des dafür verwendeten Stahls) findet außerhalb der EU statt. In Europa gibt es kaum Produktionskapazitäten für Standardverbindungselemente. In der Praxis schützt CBAM die europäische Produktion nicht, führt aber zu einem strukturellen Kostenanstieg in der Lieferkette. CBAM ist eine rechtliche EU-Vorschrift und gilt branchenweit für alle Importeure von Verbindungselementen.

Was wird sich im Jahr 2026 ändern?

Während der Übergangszeit – Oktober 2023 bis Dezember 2025 – bestand lediglich eine Meldepflicht. Ab dem 1. Januar 2026 kommt eine Zahlungspflicht hinzu. Ab Januar 2026 müssen EU-Importeure:

  • Die in importierten Waren enthaltenen Emissionen berechnen;
  • Auf Basis dieser Emissionen CBAM-Zertifikate erwerben;
  • Vierteljährlich eine CBAM-Erklärung abgeben;
  • Bis September 2027 ausreichend Zertifikate für 2026 einreichen (die tatsächliche Abrechnung erfolgt somit ca. 1,5 Jahre später);
  • Standardwerte anwenden, wenn verifizierte Emissionsdaten fehlen.

Dadurch wird CBAM zu einem strukturellen Kostenfaktor in der Importkette für Verbindungselemente.

Auswirkungen auf Befestigungselementen

Die Auswirkungen von CBAM variieren je nach Produktgruppe erheblich. Produkte mit geringem Materialwert (wie Muttern, Schrauben und Unterlegscheiben) sind relativ stärker betroffen. Bei diesen Artikeln macht der CO₂-Anteil einen größeren Teil der Gesamtkosten aus. Hochwertigere Befestigungslösungen weisen im Allgemeinen eine geringere relative CBAM-Belastung auf.

Unsicherheiten

Obwohl die Gesetzgebung verabschiedet wurde, befindet sich ihre Umsetzung noch in der Entwicklung. Dies macht die endgültige Kostenpreisentwicklung weniger vorhersehbar als zuvor. Derzeit bestehen folgende Unsicherheiten:

  • Die Standardwerte wurden bewusst konservativ angesetzt und liegen in der Praxis oft über den (wahrscheinlichen) tatsächlichen Emissionen.
  • Die Prüfstellen und der zugehörige Prüfprozess für Emissionsdaten befinden sich noch im Aufbau. Daher ist es nicht möglich, tatsächliche Emissionswerte zu berechnen.
  • Der Preis von CBAM-Zertifikaten schwankt in Abhängigkeit von den Entwicklungen des ETS-Marktes.
  • CBAM-Zertifikate können derzeit noch nicht erworben werden (voraussichtlich ab 2027).

Was haben wir bereits getan?

Hoenderdaal bereitet sich seit geraumer Zeit aktiv auf die Umsetzung von CBAM vor. Wir erfüllen seit Beginn der Übergangsphase alle Berichtspflichten und haben unsere internen Prozesse entsprechend angepasst. Unser Ansatz umfasst:

  • Vollständige Einhaltung der Berichtspflichten seit 2023;
  • Aktive Teilnahme an einer europäischen CBAM-Arbeitsgruppe innerhalb des Branchenverbands EFDA;
  • Intensive Lobbyarbeit bei politischen Entscheidungsträgern in Brüssel und Den Haag, gemeinsam mit NEVIB und EFDA;
  • Erfolgreicher Abschluss des Zulassungsverfahrens für den Erwerb von CBAM-Zertifikaten;
  • Intensive Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Gewinnung von Emissionsdaten;
  • Einrichtung interner Compliance- und Kontrollstrukturen;
  • Transparente Kommunikation mit Kunden über Auswirkungen und Preisentwicklungen.

Was bedeutet das für uns als Importeur?

CBAM erfordert einen strukturierten Ansatz für interne Prozesse und Governance. Importeure von Verbindungselementen müssen Folgendes gewährleisten:

  • Zuverlässige Emissionsdaten pro Produkt (Gruppe), pro Lieferant und pro Lieferung;
  • Korrekte Zolltarif- und Produktklassifizierung;
  • Etablierte Kommunikations-, Berichts- und Kontrollsysteme;
  • Formale CBAM-Zulassung;
  • Klare interne Compliance-Prozesse und eine eindeutige Zuordnung der Verwaltungskosten.

Nichteinhaltung kann zu finanziellen Strafen und Einschränkungen der Importtätigkeiten führen. Die Verantwortung und das Risiko liegen vollständig beim EU-Importeur.

Unsere Position

Hoenderdaal unterstützt das Streben nach Nachhaltigkeit und Transparenz in internationalen Handelsketten. Gleichzeitig stellen wir fest, dass die Ausweitung des CBAM auf Verbindungselemente in der Praxis vor allem zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand, finanziellen Risiken und höheren Kosten für europäische Käufer führt, ohne gleiche Wettbewerbsbedingungen oder nennenswerte europäische Produktionskapazitäten in unserem Sektor zu schaffen.

Das CBAM verändert die Regulierung und Preisgestaltung von Verbindungselementimporten grundlegend. Es ist realistisch anzunehmen, dass dies in den kommenden Jahren zu höheren Kosten in unserer Branche führen wird.

Gemeinsam mit NEVIB und dem Europäischen Verband der Verbindungselementimporteure setzen wir uns dafür ein, dieses Problem den europäischen Gesetzgebern vor Augen zu führen. In der folgenden Pressemitteilung erläutert die EFDA ihre Position und ihren Appell an die EU.

Herunterladen Pressemitteilung

Abschließend

CBAM ist ein komplexes und technisches Thema mit weitreichenden Folgen für den europäischen Befestigungsmittelmarkt. Als zuverlässiger und zukunftsorientierter Partner übernehmen wir Verantwortung für die Umsetzung und prüfen dabei kritisch Machbarkeit und Verhältnismäßigkeit.

Haben Sie Fragen zu den Auswirkungen von CBAM auf Ihre konkrete Situation? Wir beraten Sie gerne.